Bankrecht
Die Beziehung des Kunden zu seiner Bank hat in den letzten Jahren eine tiefgreifende Veränderung erfahren. Das alte Hausbankprinzip befindet sich in offener Auflösung. Der Filialleiter, mit dem offene Fragestellungen verbindlich besprochen werden konnten, ist eine beinahe ausgestorbene Spezies.
Konsequenterweise verzichten viele Banken mittlerweile ganz auf eine persönliche Beziehung zu ihren Kunden. Die damit einhergehende Anonymisierung der Geschäftsverbindung führt zwangsläufig zu einer nüchternen, an den eigenen Interessen ausgerichteten Positionierung sowohl im Konfliktfall aber auch beim Vertrieb der Produkte.
Hierbei versuchen Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister den vorhandenen Wissensvorsprung und die eigene wirtschaftliche und organisatorische Überlegenheit zu ihrem Vorteil sehr gezielt einzusetzen.
Die Anwälte von WiBaR, Kanzlei für Wirtschafts- und Bankrecht, vertreten konsequent ausschließlich Verbraucher, Selbstständige und mittelständische Unternehmen gegenüber Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern.